Hinweise für unsere Nachbarn

In unserem Werk in Hirschfelde bei Zittau stellen wir verschiedene Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Kosmetikprodukte her.
Selbstverständlich haben dabei Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz in unserem Unternehmen höchste Priorität.
Hier möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, die Sie als Nachbarn interessieren könnten.


Informationen des Betreibers gemäß §8a in Verbindung mit §11 der 12. BImSchV

Betriebsbereich: Lager für oxidierende Feststoffe und Sprayflaschenlager
Informationen an die Öffentlichkeit zum Betriebsbereich entsprechend Anhang V Teil 1 der 12. BImSchV.

  1. Betreiber: fit GmbH
    Betriebsbereich: fit GmbH, Am Werk 9, 02788 Zittau OT Hirschfelde
    Tel. 035843/263-0

  2. Das Lager für oxidierende Feststoffe und das Lager für Aerosolpackungen unterliegen den Vorschriften der 12. BImSchV. Beim Betriebsbereich handelt es sich um einen Betriebsbereich der oberen Klasse. Die erforderlichen Informationen (die Anzeige nach §7 Absatz 1 und der Sicherheitsbericht nach §9 Absatz 1) wurden der zuständigen Behörde vorgelegt.

  3. Im Lager für oxidierende Feststoffe wird ein als oxidierender Feststoff eingestufter Rohstoff für die Herstellung von Maschinengeschirrspülmitteln und Waschmitteln in Silos gelagert.
    Im Lager für Aerosolpackungen werden haushaltsübliche Haar- und Körperpflegeprodukte (z.B. Haarsprays) sowie Desinfektionsmittel gelagert, welche als (leicht) entzündbar eingestuft sind.

  4. Bei dem oxidierenden Feststoff handelt es sich um Natriumpercarbonat. Natriumpercarbonat ist wie folgt eingestuft:

    H272    Kann Brand verstärken, Oxidationsmittel
    H302    Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
    H318    Verursacht schwere Augenschäden

    Bei den Aerosolpackungen handelt es sich um haushaltsübliche Spraydosen (z.B. Haarsprays). Diese sind wie folgt eingestuft:

    H222    Extrem entzündbares Aerosol.
    H229    Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
    H319    Verursacht schwere Augenreizung.

    Weiterhin werden flüssige alkoholhaltige Haar-, Körperpflege- und Desinfektionsmittel mit folgenden Einstufungen im Sprayflaschenlager eingelagert.

    H225    Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
    H226    Flüssigkeit und Dampf entzündbar.



  5.  
  6. Im Falle einer potentiellen Gefährdung der Bevölkerung nach einem Störfall informiert die fit GmbH über die lokalen Behörden.
    Im Falle eines Störfalls sind keine direkten Auswirkungen außerhalb des eingezäunten Betriebsgeländes zu erwarten. Bitte beachten Sie trotzdem folgende allgemeine Hinweise. Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr und/oder Polizei. Halten Sie sich vom Ereignisort fern und behindern sich nicht den Einsatz der Rettungskräfte.

  7. Informationen gemäß §17 Abs. 1 und 2 der 12. BImSchV sind beim LfULG (Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz) zugänglich. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der 12. BImSchV durch das LfULG erfolgte am 23.11.2022.

 

Informationen an die Öffentlichkeit zum Betriebsbereich entsprechend Anhang V Teil 2 der 12. BImSchV.

  1. Störungen bei der Lagerung der oxidierenden Feststoffe können zur Produktzersetzung und der damit verbundenen Freisetzung von Wärme und Sauerstoff führen. Unmittelbare Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind dabei nicht zu erwarten.
    Bei der Lagerung der Aerosolpackungen und der alkoholhaltigen Haar-, Körperpflege- und Desinfektionsmittel ist bei einer Produktfreisetzung die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht auszuschließen. Im Zusammenhang mit einer wirksamen Zündquelle sind dabei unmittelbare Gefahren für die menschliche Gesundheit in Form von Druck- und Wärmeauswirkungen (z.B. Brandverletzungen) möglich. Sollten kontaminiertes Löschwasser und/oder unverdünnte Produktreste in größeren Mengen in Gewässer gelangen sind nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerqualität möglich.
    Damit es zu keinen unmittelbaren Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt kommt oder mögliche Auswirkungen begrenzt bleiben, wurden eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Die getroffenen technischen Sicherheitsvorkehrungen werden regelmäßig gewartet und geprüft um die Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.

  2. Als Anlagenbetreiber sind wir verpflichtet, auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurden eine Reihe von technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen auf dem Gelände des Betriebsbereichs getroffen.  

  3. In Kooperation mit den zuständigen Behörden wurde ein externer Alarm und Gefahrenabwehrplan zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb unseres Betriebsgeländes erarbeitet. Im Falle einer Alarmierung der Anwohner im Umkreis des Betriebsgeländes durch Einsatzkräfte, leisten Sie bitte den Anordnungen der Rettungskräfte unbedingt Folge. Halten Sie sich vom Ereignisort fern und behindern sich nicht den Einsatz der Rettungskräfte.

  4. Unser Betriebsbereich liegt in unmittelbarer Nähe des Hoheitsgebietes eines anderen Staates. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde ein externes Gutachten zur Bestimmung von Sicherheitsabständen durchgeführt. Im Gutachten wurde nachgewiesen, dass ein Störfall im Betriebsbereich keine grenzüberschreitenden Auswirkungen hat.

Umsatzzahlen

Harte Arbeit und Innovation zahlen sich aus. Seit 1993 konnten wir unseren Umsatz mehrfach vervielfachen.

Philosophie

Unser Motto: weniger versprechen, mehr halten.
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